Australien bleibt weiterhin ohne neues Samsung Tablet

02. Dezember 2011

Australien Patentstreit

In Australien darf Samsung seine neuen Tablets nicht verkaufen. (Foto: dapd)

In Australien bleibt das gerichtlich angeordnete Verkaufsverbot für das Samsung Tablet weiterhin bestehen. Die Verlängerung des Verkaufsverbotes für den südkoreanischen Elektronikhersteller entschied am Freitag der Oberste Gerichtshof in Australien.

Derzeit tobt ein weltweiter Patentstreit zwischen dem kalifornischen Elektronik-Giganten Apple und den Südkoreanern. Mit der Verlängerung des Verkaufsverbotes hat Apple jedoch einen weiteren Sieg errungen.

Samsung Electronics hingegen kämpft dafür, seine Tablets endlich auf dem australischen Markt verkaufen zu dürfen. Derzeit ist der Druck den Samsung ausübt denkbar stark, denn das Weihnachtsgeschäft steht vor der Tür.

Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes hat jedoch zur Folge, dass das Tablet mindestens bis zum 9. Dezember aus den Regalen verbannt wird.

Der Grund für den Streit ist, dass Apple dem südkoreanischen Elektronikhersteller vorwirft sowohl das IPad, als auch das IPad zu kopieren. Daher erwirkte das kalifornische Unternehmen ein Verkaufsverbot.

Samsung lässt das jedoch nicht auf sich sitzen und beruft sich darauf, dass Apple keine Beweise habe, die belegen, dass ein Kopie vorliegt. Die Gundlagen für das Verkaufsverbot seien nicht vorhanden, weshalb man Einspruch gegen den Richterspruch einlegen werde. Dies teilte das Unternehmen mit.

Apple selbst ist nicht zu einer Stellungnahme bereit. Die Sprecherin des Apple Konzerns äußerte sich jedoch allgemein und verwies darauf, dass es kein Zufall sei, dass die neusten Samsung Produkte “so aussehen wie das IPhone und das IPad, von der Form der Hardware, bis zur Benutzeroberfläche, ja selbst bis zur Verpackung.” Es sei in diesem Fall besonders wichtig, das geistige Eigentum zu schützen “wenn Unternehmen unsere Ideen klauen”.

Erst am Mittwoch hatte das australische Bundesgericht entschieden, dass das Tablet auf den Markt darf. Apple legte jedoch sofort Widerspruch ein, was dazu führte, dass der Oberste Gerichtshof am Freitag eine neue Entscheidung traf.

(rockefeller-news/dapd)

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