Wulff tritt zurück
17. Februar 2012
Staatsoberhaupt zieht die Konsequenzen aus den wochenlangen Vorwürfen gegen ihn
Bundespräsident Christian Wulff tritt zurück. Damit zieht das Staatsoberhaupt die Konsequenzen aus den wochenlangen Vorwürfen gegen ihn. Am Donnerstag hatte die Staatsanwaltschaft Hannover beantragt, Wulffs Immunität aufzuheben. Deutschland brauche einen Bundespräsidenten, “der von dem Vertrauen nicht nur einer Mehrheit, sondern einer breiten Mehrheit der Bürger getragen wird”. Nach den Vorwürfen der letzten Wochen sei dies “nachhaltig beeinträchtigt”, sagte Wulff am Freitag in Berlin.
Wulff steht seit Wochen wegen eines umstrittenen Privatkredits und Urlauben bei Freunden in der Kritik. Die Staatsanwaltschaft Hannover sieht einen Anfangsverdacht wegen Vorteilsannahme beziehungsweise Vorteilsgewährung gegeben.
Staatsrechtler: Wulff soll Amt ruhen lassen
Der Staatsrechtler Christian von Pestalozza von der Freien Universität Berlin empfiehlt Bundespräsident Christian Wulff im dapd- Interview, das Amt ruhen zu lassen, falls gegen ihn ermittelt wird. Für einen Rücktritt mit Verweis auf die drohende Beschädigung der Würde des Amtes sei es eigentlich schon zu spät, sagte er dapd-Korrespondent Steffen Mayer.
dapd: Herr von Pestalozza, warum wendet sich die Staatsanwaltschaft Hannover an den Deutschen Bundestag, wenn es um den Bundespräsidenten geht?
Pestalozza: Momentan genießt Christian Wulff noch Immunität. Es darf gegen ihn noch nicht ermittelt werden oder ein Strafverfahren durchgeführt werden, genau so, wie es das Grundgesetz auch für Abgeordnete regelt. Zuständig für die Entscheidung über die Aufhebung der Immunität ist der Bundestag. Das wird vorbereitet vom Immunitätsausschusss und dann muss das Plenum entscheiden.
dapd: Ist das ein vorweggenommenes Urteil?
Pestalozza: Nein, der Bundestag prüft die Aufhebung der Immunität nicht anhand der Ermittlungsakten oder ähnlichem. Das richtet sich also nicht nach der Wahrscheinlichkeit der Verurteilung, das bleibt völlig außen vor. Es geht nur um die Frage, ob Gründe, die mit dem Amt zu tun haben, gegen eine Strafverfolgung sprechen könnten. Wenn jetzt der Bundestag die Immunität aufhebt, heißt das nicht, dass er es für wahrscheinlich hält, dass der Bundespräsident verurteilt wird, sondern nur, dass der Bundestag meint, es sei in Ordnung oder vielleicht sogar im Interesse des Amtes, dass die Ermittlungen geführt werden.
dapd: Gibt es dann Regelungen, die zu einer Amtseinschränkung führen?
Pestalozza: Nein, das heißt nur, dass die Staatsanwaltschaft ermittelt. Daraus können sich vielleicht faktische Einschränkungen ergeben, weil der Bundespräsident zur Verfügung stehen muss, um Auskünfte zu erteilen. Da könnten dann Zeit und Konzentration für die Amtsausübung abgehen. Aber rechtliche Einschränkungen, wodurch Wulff bestimmte Amtshandlungen nicht mehr vornehmen könnte, sind nicht vorgesehen.
dapd: Aber kann er denn trotz etwaiger Ermittlungen im Amt bleiben?
Pestalozza: In der öffentlichen Meinung und in der politischen Szene wohl nicht. Da liegt es nahe zu sagen: Aufgrund der Entwicklung ist er nicht mehr in der Lage das Amt mit der Autorität auszuüben, die das Amt verlangt. Aber hier gibt es keinen rechtlichen Zwang. Ich denke aber, es wäre gut, sich zeitweilig aus dem Amt zurückzuziehen. Während der Ermittlungen, die dann hoffentlich zügig erfolgen, sollte er das Amt ruhen zu lassen. Im Verhinderungsfall tritt ja der Bundesratspräsident an die Stelle des Bundespräsidenten, sodass wir dann nicht ohne Staatsoberhaupt wären. Und wenn die Ermittlungen beendet sind, also beispielsweise eingestellt werden, könnte Wulff das Amt wieder aufnehmen. Das wäre ein Mittelweg.
dapd: Warum plädieren Sie für diese Kompromisslösung?
Pestalozza: Ich würde es nicht für sinnvoll halten, wegen etwaiger Ermittlungen zurückzutreten. Denn das wird als ein Eingeständnis gelesen. Ein Eingeständnis nicht nur politischer Fehler, sondern vielleicht sogar strafrechtlicher Verfehlungen.
dapd: Aber ist ein Ermittlungsverfahren wegen Vorteilsannahme mit der Würde des Amtes vereinbar?
Pestalozza: Die Frage hat sich ja schon vorher gestellt. Also wenn man die Würde des Amtes ins Spiel bringt und das für maßgeblich hält, dann sehe ich keine neue qualitative Entwicklung. Die Dinge gehen jetzt ihren ganz normalen Lauf. Die Behörden prüfen, ob es etwas zu ermitteln gibt. Wenn es aber um die Würde des Amtes geht, die eine zügige Reaktion verlangt, muss man sagen: Dafür ist die Frist schon verstrichen. Da sind inzwischen so viele Dinge ans Tageslicht gekommen, dass man fragen muss, warum jetzt? Wenn, dann hätte es früher sein müssen.
dapd: Wenn die Immunität aufgehoben ist, wird dann der Bundespräsident zu einem Menschen wie Du und Ich und kann auch eingesperrt werden?
Pestalozza: Ja, das ist dann möglich. Bestimmte Maßnahmen müssten noch extra durch den Bundestag genehmigt werden. Aber im Prinzip ist er dann wie jedermann der Justiz ausgeliefert.
(rockefeller-news/dapd)
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