Pressekonferenz von Gruenen und SPD zur Bundespraesidenten-Nachfolge

19. Februar 2012

Ringen um den Job des Bundespräsidenten, jeder will ihn besetzen. (Foto: dapd)

Ringen um den Job des Bundespräsidenten, jeder will ihn besetzen. (Foto: dapd)

 

Die Vorsitzenden von Buendnis 90/Die Gruenen, Cem Oezdemir (v.l.) und Renate Kuenast sowie der SPD-Bundesvorsitzende Sigmar Gabriel und der SPD-Fraktionsvorsitzende Frank-Walter Steinmeier geben am Samstag (18.02.12) im Willy-Brandt-Haus in Berlin eine gemeinsame Pressekonferenz zur Frage eines geeigneten Kandidaten fuer das Amt des Bundespraesidenten. Auf der Suche nach einem neuen Bundespraesidenten stimmen sich die Spitzen von SPD und Gruenen eng ab. Die Beratungen zwischen den Parteien ueber einen geeigneten Nachfolger werden am Sonntag (19.02.12) fortgesetzt.

Staatsrechtler: Keine Grundlage für Aberkennung des “Ehrensolds” – Degenhart sieht “Regelungslücke” im Gesetz von 1953 – “Persönliche Gründe sind hier auch immer politische Gründe”

Nach dem Rücktritt von Bundespräsident Christian Wulff wird darüber diskutiert, ob ihm der “Ehrensold” nun noch zusteht. Dazu sprach dapd-Korrespondent Norbert Demuth mit dem Leipziger Staatsrechtsprofessor Christoph Degenhart.

dapd: Herr Professor Degenhart, muss Christian Wulff nach seinem Rücktritt als Bundespräsident befürchten, dass ihm sein Ehrensold in Höhe von derzeit 199.000 Euro pro Jahr aberkannt wird?

Degenhart: Befürchten muss er es zwar, aber ich glaube, dass letztlich keine Grundlage dafür besteht.

dapd: Nur ein Bundespräsident, der “aus politischen oder gesundheitlichen Gründen” aus dem Amt scheidet, erhält den “Ehrensold” in Höhe seiner Amtsbezüge. Ist Wulff aus Ihrer Sicht “aus politischen Gründen” zurückgetreten oder waren es nicht eher “persönliche Gründe”?

Degenhart: Bei diesem Rücktritt kann nicht klar unterschieden werden zwischen persönlichen und politischen Gründen, weil das Amt hier sehr eng mit der Person verknüpft ist. Persönliche Gründe sind in der einen oder anderen Weise letztlich auch immer politische Gründe.

dapd: Würde Wulff bei einem Rücktritt “aus persönlichen Gründen” den Ehrensold verlieren?

Degenhart: Das ist nicht ausdrücklich geregelt. Hier besteht im Gesetz vermutlich eine Regelungslücke, weil man sich die heutige Situation bei Erlass des “Gesetzes über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten” im Jahr 1953 wohl nicht hatte vorstellen können. Um Wulff den Ehrensold aus persönlichen Gründen abzuerkennen, müsste nach meiner Ansicht eine entsprechende Ermächtigung im Gesetz enthalten sein. Dies ist nicht der Fall.

dapd: Hat Wulff in seiner Rücktrittserklärung sich so ausgedrückt, dass angenommen werden kann, dass er aus “politischen Gründen” zurückgetreten ist. Er sagte ja, ihm sei es nicht mehr möglich, “das Amt des Bundespräsidenten nach innen und nach außen so wahrzunehmen, wie es notwendig ist”?

Degenhart: Wulff hat seine Erklärung so formuliert, dass sein Rückzug als Rücktritt aus politischen Gründen gesehen werden kann.

dapd: Zählt dabei nur Wulffs eigene Einschätzung?

Degenhart: Es müssen zunächst einmal die Gründe, die er vorbringt, gewertet werden. Letztlich würde gerichtlich entschieden werden müssen, ob man seiner Einschätzung entgegentreten kann. Daran wird wohl niemand ein Interesse haben.

(rockefeller-news/dapd)

VN:F [1.9.11_1134]
Rating: 0.0/10 (0 votes cast)
  • Print
  • Digg
  • StumbleUpon
  • del.icio.us
  • Facebook
  • Yahoo! Buzz
  • Twitter
  • Google Bookmarks

« »

Online Magazin Konzept & Realisation Oberhauser.com Geladen in 1,746 Sekunden. Abfragen ausgeführt 23. Peak-Speichernutzung 102699 KB.